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Bauherrentipps

+++ Ebenheitstoleranzen im Hochbau nach DIN 18202 +++

Um einen Vorteil zu erzielen oder von eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken, wird in der Baubranche gerne mal die Schuld auf andere geschoben. Besonders an den Schnittstellen verschiedener Baugewerke kommt es immer wieder zu Diskussionen hinsichtlich der Qualität des vorhergehenden Gewerkes.

In einzelnen Fällen ist diese Beanstandung vermutlich auch berechtigt. Doch leider stellen wir allzu oft fest, dass beispielsweise Fliesen-, Parkett- oder Teppichbodenleger die Ebenheit des verlegten Estrichs offensichtlich nur deshalb bemängeln, weil sie entweder die Toleranzen und Messmethoden zur Beurteilung der Ebenheit nicht kennen oder um gegenüber dem Auftraggeber die Berechnung von Mehrkosten für unvorhersehbare Ausgleichsmaßnahmen zu begründen.

Bei der Ausführung von Bauleistungen sind herstellungsbedingt immer auch Toleranzen zulässig, die in den einschlägigen DIN-Normen festgelegt sind. Für den Hochbau und damit auch für die Verlegung von Estrichböden gelten die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202. Hier werden unter Berücksichtigung der Messpunkt-Abstände die erlaubten Toleranzen und deren Anwendungsbereiche geregelt. Sehen Sie hierzu bitte den nachfolgenden Auszug aus der Tabelle 3 der DIN 18202, die um zusätzlich extrapolierte Messpunkte erweitert wurde.

Ebenheitstoleranzen (in mm) nach DIN 18202 (erweiterte Tabelle)

Neben der Kenntnis der erlaubten Toleranzen ist die fachgerechte Anwendung der Messmethode eine wichtige Voraussetzung zur objektiven Beurteilung der Ebenheit von Estrichböden. Auch hinsichtlich der Messmethode trifft die DIN 18201 und 18202 eindeutige Aussagen.

Beispiele für Messeinstellungen bei einer 4-Meter Richtlatte. Weitere Informationen und Messmethoden entnehmen Sie bitte DIN 18201 und 18202So muss beispielsweise in jeder Lage der Richtlatte a) sowohl der Abstand zwischen 2 Auflagepunkten (Messpunktabstand) als auch b) der größte Spalt zwischen Bauteiloberfläche und Unterkante der Richtlatte (mit einem Messkeil) ermittelt werden. Hierbei darf die Richtlatte zur Prüfung nicht lotrecht oder waagrecht ausgerichtet werden. Außerdem ist das häufig zu beobachtende Messen unter auskragenden Enden der Richtlatte (siehe nachfolgende Grafik) nicht erlaubt, da dies zwangsläufig zu Fehlinterpretationen der Ebenheit führt.

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