



Bewehrungen
Bei der Herstellung von schwimmenden Zementestrichböden ist unter bestimmten Voraussetzungen der Einsatz einer Bewehrung sinnvoll, um einer Rissbildung vorzubeugen. Grundsätzlich ist der Einbau von Bewehrungen allerdings nicht mehr erforderlich.
Aus Erfahrung empfehlen wir, schwimmenden Zementestrichen eine Faser zuzugeben, um in den ersten 48 Stunden der Trockenphase der natürlichen Schwindrissneigung entgegenzuwirken und Spannungsrisse bei keramischen Belägen und Natursteinbelägen zu verhindern, die auf den Estrichboden aufgebracht werden. Hierfür setzt zebo überwiegend Polypropylenfasern ein, die sehr gute Eigenschaften zur Bewehrung besitzen und im Vergleich zu Glasfasern kostengünstiger sind.
Neben Polypropylenfasern werden Glasfasern und Baustahlgitter als Bewehrung von schwimmenden Zementestrichen eingesetzt. Die Eigenschaften und Unterscheidungsmerkmale können Sie den nachfolgenden Beschreibungen entnehmen.
Bei speziellen Fragen zur Bewehrung von Estrichböden sprechen Sie bitte mit unseren Fachberatern.
Estrichbewehrungen mit Glasfasern
Glasfasern werden dem Estrichmörtel zugesetzt und dadurch gleichmäßig in der Masse verteilt. Sie dienen dazu, Spannungen während der Abbindezeit aufzunehmen und der Schwindrissneigung entgegenzuwirken.
Estrichbewehrungen mit Polypropylenfasern
Polypropylenfasern wirken im Estrich ähnlich wie Glasfasern. Die Polypropylenfasern können aufgrund der höheren Anzahl an Einzelfasern relativ viel Wasser aufnehmen, das langsam wieder an den Estrich abgegeben wird und somit die Trocknung und Festigkeit verzögert. Dadurch kann der Bildung von Frühschwindrissen während der Trocknungsphase noch besser als durch den Einsatz von Glasfasern entgegengewirkt werden.
Estrichbewehrungen durch Baustahlgitter (AKS-Matten)
In besonderen Situationen ist der Einbau von Baustahlgittern zur Bewehrung sinnvoll. Damit die Baustahlgitter ihr Funktion optimal erfüllen, sind Maschenweiten von 5 x 5 cm und eine Stabdicke von 2 mm erforderlich.

